Leistungen
behandlungsschwerpunkte
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Affektive Störungen sind Erkrankungen, bei denen die Stimmung dauerhaft und deutlich verändert ist — weit über das hinaus, was zum normalen Leben dazugehört. Dazu zählen Depressionen, bipolare Störungen und verwandte Erkrankungen, die sich in anhaltender Niedergeschlagenheit, Antriebslosigkeit oder auch Phasen übermäßiger Hochstimmung zeigen können.
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Angststörungen äußern sich auf unterschiedliche Weise — als wiederkehrende Panikattacken, anhaltende und diffuse Sorgen, ausgeprägte Furcht vor bestimmten Situationen oder Objekten oder als starke Vermeidung sozialer Begegnungen. Allen Formen gemeinsam ist, dass die Angst das Leben in einem Maß einschränkt, das nicht mehr durch die tatsächliche Gefahr erklärt werden kann.
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Belastungsstörungen entstehen als psychische Reaktion auf belastende oder traumatische Erlebnisse, etwa Unfälle, Verluste, Gewalt oder anhaltenden Stress. Dazu zählen die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), akute Belastungsreaktionen und Anpassungsstörungen, die sich zum Beispiel in wiederkehrenden Erinnerungen, innerer Anspannung, Vermeidungsverhalten oder anhaltender Niedergeschlagenheit zeigen können.
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Psychosomatische Beschwerden sind körperliche Symptome wie Schmerzen, Erschöpfung oder Schlafstörungen, für die sich trotz ärztlicher Abklärung keine oder keine ausreichende körperliche Ursache findet.
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Persönlichkeitsakzentuierungen und Persönlichkeitsstörungen beschreiben tief verwurzelte Muster im Denken, Fühlen und im Umgang mit anderen, die sich deutlich von dem unterscheiden, was in der eigenen Umgebung als üblich gilt und die im Alltag oder in Beziehungen zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Diese Muster sind meist seit der Jugend vorhanden und betreffen zum Beispiel, wie jemand sich selbst wahrnimmt, mit Emotionen umgeht oder Beziehungen gestaltet.
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Sexuelle Probleme und Störungen umfassen Schwierigkeiten im Bereich des sexuellen Erlebens und der sexuellen Funktion, etwa anhaltende Lustlosigkeit, Erregungsprobleme oder Schmerzen beim Sex. Oft stehen dahinter psychische Belastungen, Stress oder Beziehungsthemen, die sich auf diesem Weg bemerkbar machen.
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Forensische Behandlung richtet sich an Menschen, die Straftaten begangen haben oder bei denen ein erhöhtes Risiko für die Begehung einer Straftat besteht.
Abrechnungsmöglichkeiten
Die Kostenübernahme für eine ambulante Psychotherapie hängt von der Art Ihrer Krankenversicherung ab. Bitte erkundigen Sie sich vor unserem ersten Termin bei Ihrer Krankenversicherung, inwieweit eine Übernahme der Therapiekosten möglich ist. Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP/GOÄ).
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Wenn Sie die die Psychotherapie nicht über die Krankenkasse laufen lassen möchten, ist die Finanzierung auf Selbstzahler:innenbasis möglich. Dies empfiehlt sich für Personen, die z.B. einen Wechsel in die private Krankenversicherung erwägen, eine Verbeamtung anstreben oder den Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung planen.
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Die Kosten einer Psychotherapie werden von privaten Krankenversicherungen in der Regel übernommen. Da Tarife und Vertragsbestimmungen individuell verschieden sind, empfehle ich Ihnen, vor Behandlungsbeginn Rücksprache mit Ihrer Versicherung zu halten, um die Kostenübernahme zu klären. Die erforderlichen Formulare können Sie dann bereits zum ersten Termin mitbringen.
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Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den Beihilfestellen in der Regel übernommen. Bitte informieren Sie Ihre Beihilfestelle bereits vor unserem Erstgespräch über die geplante Therapie und fordern Sie die benötigten Antragsformulare an. Den ausführlichen Antrag stelle ich dann innerhalb der probatorischen Sitzungen direkt an Ihre Beihilfestelle.
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In meiner Privatpraxis arbeite ich nicht als Vertragspraxis mit Kassenzulassung, sondern auf Grundlage des Kostenerstattungsverfahrens (§ 13 Abs. 3 SGB V). Das bedeutet, dass gesetzlich Versicherte, die keinen Therapieplatz in einer Vertragspraxis finden, unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch darauf haben, dass ihre Krankenkasse die Kosten einer Behandlung in einer Privatpraxis übernimmt. Die Kostenübernahme muss vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Bitte setzen Sie sich dazu frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um die Voraussetzungen zu klären.